Here you will find all the legally relevant basics for your module studies as well as important forms.
The course of study and examination requirements are governed by the General Study and Examination Regulations for the Bachelor’s and Master’s degree programs of the Faculty of Philosophy and the Department of Theology (ABMStPO/Phil). These regulations are supplemented by the Subject-Specific Examination Regulations (FPO) for the “Digital Humanities” module program. For imported modules from the Faculty of Engineering and the Faculty of Natural Sciences, the respective ABMStPO of those faculties and their corresponding subject-specific examination regulations apply.
For the “Digital Humanities” module program, in addition to the General Study and Examination Regulations for Bachelor’s and Master’s degree programs (ABMStPO/Phil), a subject-specific examination regulation applies. The legal basis for the “Digital Humanities” module program is governed by the subject-specific examination regulations .
Modulstudien „Digital Humanities“ FPO 2025 (Stand 11.4.2025)
According to § 9 para. 2 sentences 7-9 ABMStPO/Phil the following regulations apply to the examination period:
Examinations, with the exception of term papers and oral exams, generally take place within the eight-week examination period. This period is divided into two sections: two weeks before and two weeks after the end of lectures in a semester , during which the first attempts are taken; and two weeks before and two weeks after the start of lectures in the following semester, during which resit exams for the first attempts of the respective examination period are offered. Different examination periods may apply to exams offered by other faculties.
The current lecture and semester periods can be found here on the FAU homepage.
Registration for the exams takes place via Campo . The registration period will also be announced there.
The portal displays an overview of the required modules and their corresponding exams. If you have difficulty selecting the exam numbers, please contact your instructors.
- Bis spätestens drei Werktage (= Montag bis Freitag, ohne Feiertage) vor einem Prüfungstermin können Sie problemlos von Prüfungen zurücktreten (ohne Angabe von Gründen). Den Rücktritt führen Sie über Campo durch. Mit dem Rücktritt erlischt die Anmeldung unwiderruflich; eine erneute Prüfungsanmeldung und -teilnahme sind erst in einem späteren Semester wieder möglich.
- Darüber hinaus können Sie vor jeder Prüfung (auch nach Verstreichen der 3-Tages-Frist) mit triftigen Gründen zurücktreten. Darunter fällt zum einen eine Erkrankung, die Sie mittels eines Attests und des dazugehörigen Formblatts beim Prüfungsamt nachweisen (vgl. § 13, Abs. 3, Satz 4, ABMStPO/Phil). Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Prüfungsamts dazu, welchen Inhalt ein ärztliches Attest haben muss.
Zum anderen ist ein Rücktritt vor der Prüfung auch noch in begründeten Ausnahmefällen möglich: Sollten Sie am Tag des Prüfungstermins aus nicht selbst zu vertretenen Gründen (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) verhindert oder nicht prüfungsfähig sein, müssen Sie dies umgehend und zeitnah dem Prüfungsamt mitteilen, sonst wird der Prüfungsversuch mit mangelhaft bewertet (vgl. § 17, Abs. 1, ABMPO). Die Gründe sind dem Prüfungsamt glaubhaft (in Form von Belegen etc.) mitzuteilen.
Sollten Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie den Prüfungsversuch vorzeitig abbrechen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Vertrauensarzt der FAU aufsuchen (vgl. § 13, Abs. 3, Satz 6, ABMStPO/Phil). Ein Merkblatt und eine Liste der Vertrauensärzte der FAU finden Sie hier.
WICHTIG: Beenden Sie die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch Atteste etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Es gilt stets die aktuelle Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Prüfungsangelegenheiten werden durch das Prüfungsamt geregelt.
Prüfungsamt FAU
Philosophische Fakultät und
Fachbereich Theologie
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Fax: 09131 85-24828
Anrechnung für abgelegte Veranstaltungen in den Digital Humanities
Ab dem Sommersemester 2020 stellen wir keine Scheine mehr für von uns angebotene Veranstaltungen aus. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig für die richtigen Prüfungen anzumelden. Sollten dabei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Studiengangsberatung. Bei Versäumnis der Anmeldung oder Falschanmeldung müssen Sie sich selbstständig um die Richtigstellung kümmern.
Anrechnung von Leistungen
Wenn Sie Leistungen erbracht haben, die sich inhaltlich mit Veranstaltungen in unserem Curriculum decken (z.B. aus einem vorherigen Studium oder über die VHB), können Sie die Anrechnung dieser Leistungen beantragen. Dazu senden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Leistungen, den Sie auf der Seite des Prüfungsamts finden, zusammen mit Belegen für diese Leistungen (Transcript of Records, Kopien von ausgestellten Scheinen, o.ä.), an die Studiengangsberatung. Wenn Sie die Leistungen an einer anderen Universität erbracht haben, hängen Sie bitte die entsprechenden Modulbeschreibungen aus dem Semester, in dem Sie die Veranstaltungen belegt haben, an.
- Antragsformulare (Link zur Seite des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie)
- Krankmeldungen bitte direkt dem Prüfungsamt mitteilen!
- Beurlaubung vom Studium etc. (Link zur Seite der Studierendenverwaltung)
Wer durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt studierfähig ist, kann u. U. für Prüfungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf der Beratungsseite der FAU.
In der Informatik gelten besondere Richtlinien im Hinblick auf die besonderen Anforderungen. Hinweise zu Bewertungsrichtlinien für Gruppen-, Team- und Einzelarbeiten (z. B. bei Programmieraufgaben) finden sich auf der Homepage der Informatik.
In den Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Veranstaltungen wird ein Plagiat (nicht nachgewiesene Verwendung von Einzelsätzen oder komplette Übernahmen) immer als geistiger Diebstahl/Betrugsversuch verstanden und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich. Der Verstoß gegen die Regeln des guten wissenschaftlichen Arbeitens wird den Studiengangsverantwortlichen und gegebenenfalls auch höheren Instanzen gemeldet. Die Arbeit wird aber in jedem Fall mit „nicht bestanden“ bewertet.